Legal ein Gartenhaus erbauen
Garten- und Kleingartenbesitzer träumen häufig von einem kleinen Gartenhaus, sei es nur, um im Garten benötigte Geräte wie einen Rasenmäher sicher vor Nässe und Kälte unterstellen zu können. Auch Gartenmöbel lassen sich in einem Gartenhaus während des Winters verstauen. Was viele Gartenbesitzer jedoch nicht beachten, ist, dass auch ein kleines Gartenhaus, häufig aber nicht immer, eine Baugenehmigung für Gartenhäuser benötigt. Wird ein nicht genehmigtes Gartenhaus gebaut, kann das Grundlage für einen Nachbarschaftsstreit oder auch für viel Ärger mit den Behörden sein.
Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?
Nicht jedes Gartenhaus benötigt eine Baugenehmigung. Welche Bebauungen eine Baugenehmigung für Gartenhäuser benötigen, wird jedoch durch die Bundesländer geregelt. Daher lässt sich lediglich prinzipiell feststellen, dass Gartenhäuser mit einem Rauminhalt bis zu 30 Kubikmetern bedingt genehmigungsfrei sind. Dreißig Kubikmeter entsprechen in etwa der Grundfläche von 3×4 Metern.
Der Grenzabstand
Auch Gartenhäuser, die keine Baugenehmigung für Gartenhäuser benötigen, müssen mit einem seitlichen Grenzabstand von jeweils drei Metern gebaut werden. Bisherige Gerichtsurteile zeigen auf, dass Gartenhäuser, bei welchen die Grenzabstände nicht eingehalten wurden, zumeist beseitigt werden müssen. Eine sichere Methode ist es, zuvor mit dem Nachbarn über das Gartenhaus zu sprechen, auch wenn keine Baugenehmigung für Gartenhäuser nötig ist.
Eine Baugenehmigung beantragen
Eine Baugenehmigung für Gartenhäuser wird in der Regel unproblematisch erteilt. Um eine Baugenehmigung für Gartenhäuser zu erhalten, kann bei der zuständigen Baubehörde ein formloser Antrag gestellt werden. Zudem sollte dem Amt mitgeteilt werden, wie groß das Gartenhaus werden soll und welche Materialien verwendet werden, auch die des Fundaments. Dem Antrag sollte ein Lageplan hinzugefügt werden. Der Lageplan sollte eine maßstabgetreue Zeichnung des Grundstücks sein, auf welchem das geplante Gartenhaus eingezeichnet wird. Hieraus kann das Amt ersehen, wie groß das Gartenhaus im Vergleich zur Grundstücksgröße wird. Zudem sollte der Antragsteller sich nach dem Bebauungsplan und den Bebauungsgrenzen richten. Ist das Grundstück ausreichend groß und wird dem Bebauungsplan entsprochen, wird die Baugenehmigung in der Regel erteilt. Jedoch gibt es in einigen Bundesländern gesonderte Regelungen, nach welchen bereits ab einer Grundfläche von zehn Quadratmetern genehmigt werden müssen. In anderen Bundesländern wiederum dürfen die Gartenhäuser weder Sanitärräume noch Schlaf- und Aufenthaltsräume haben. Daher lohnt es sich, vor dem Kauf eines Gartenhauses, beim zuständigen Amt nachzufragen.